Stellen Sie sich vor: Ein Kollege erleidet plötzlich einen Herzinfarkt in der Kantine. Die Situation ist chaotisch, Menschen schreien, der Rettungsdienst wird alarmiert. Doch bevor dieser eintrifft, handelt der betriebliche Ersthelfer schnell und kompetent. Der Kollege atmet nicht und hat keinen Kreislauf. Mit der richtigen Herzdruckmassage und Beatmung sorgt der Ersthelfer dafür, dass der Kreislauf wieder in Gang kommt, bis die Rettungskräfte eintreffen. Durch dieses schnelle und zielgerichtete Handeln konnte dem Kollegen das Leben gerettet werden.
Dieser Vorfall mag extrem klingen, aber solche Notfälle können jeden Tag in jedem Betrieb passieren. Und genau hier kommen betriebliche Ersthelfer:innen ins Spiel. Sie sind diejenigen, die im entscheidenden Moment ruhig und kompetent handeln – und damit den Unterschied ausmachen.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Rolle der betrieblichen Ersthelfer:innen wissen sollten: von ihrer Ausbildung über ihre Aufgaben bis hin zu den rechtlichen Grundlagen und der Unterstützung durch die Unfallversicherung.
- Warum sind betriebliche Ersthelfer:innen wichtig?
- Rechtliche Grundlagen in Deutschland
- Ersthelfer-Rechner
- Welche Aufgaben haben Ersthelfer:innen?
- Wie werden meine Mitarbeitenden Ersthelfer:innen?
- Kostenübernahme für Schulungen
- Dokumentation der Schulungen
Warum sind betriebliche Ersthelfer:innen wichtig?
Betriebliche Ersthelfer:innen sind nicht nur eine gesetzliche Anforderung. Sie sind die unsichtbaren Helden im Betrieb. Ihre Ausbildung und ihre schnelle Reaktion können im Notfall Leben retten, Verletzungen lindern und Angst nehmen. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und in Momenten der Unsicherheit die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften klar, wie Erste Hilfe am Arbeitsplatz organisiert werden muss.
Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb ist gemäß § 24 der DGUV Vorschrift 1 die Unternehmerin oder der Unternehmer verantwortlich. Diese Aufgabe kann auf nachgeordnete Führungskräfte oder andere Vorgesetzte übertragen werden. Ebenso müssen die notwendigen Mittel, Einrichtungen und Gerätschaften vorhanden sein. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass ausreichend viele und gut ausgebildete Ersthelfer:innen zur Verfügung stehen. Wie viele Ersthelfer:innen genau benötigt werden, hängt von der Größe des Unternehmens und der Art des Betriebs ab.
Die konkrete Anzahl der Ersthelfer orientiert sich nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 und variiert je nach Anzahl der anwesenden Versicherten. Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten sollte mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten differenzierte Regelungen: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind es 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen ist ein Ersthelfer je Kindergruppe erforderlich. In Hochschulen sollten 10% der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.
Berechnung der erforderlichen Ersthelfer:innen
Die Anzahl der benötigten Ersthelfer:innen in Ihrem Betrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Betriebs und der Anzahl der anwesenden Personen. Um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Notfall schnell handeln können, haben wir einen praktischen Ersthelfer-Rechner entwickelt. Dieser hilft Ihnen, die Mindestanzahl an Ersthelfer:innen für Ihren Betrieb einfach und schnell zu ermitteln. Geben Sie einfach die erforderlichen Informationen ein, und der Rechner zeigt Ihnen die korrekte Mindestanzahl der Ersthelfer:innen für Ihre Einrichtung an. Bei Arbeiten im Schichtbetrieb oder in Kolonnen kann die erforderliche Anzahl deutlich höher liegen.
Ersthelfer-Rechner
Welche Aufgaben haben betriebliche Ersthelfer:innen?
Stellen Sie sich vor, eine Kollegin verletzt sich bei der Arbeit. Vielleicht schneidet sie sich schwer am Finger oder stürzt. In diesem Moment kommt es darauf an, dass jemand schnell reagiert. Ein betrieblicher Ersthelfer wird ruhig und sachlich eingreifen und die ersten lebensrettenden Maßnahmen ergreifen.
Sachgerechtes Verhalten bei Unfällen: Den Überblick behalten und schnell handeln.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Warten auf den Rettungsdienst ist oft zu spät. Ersthelfer:innen wissen, wie sie in den ersten Minuten reagieren müssen.
Erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen: Die Unterstützung bei Wunden, Frakturen oder akuten gesundheitlichen Problemen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Wie werden Mitarbeitende Ersthelfer:innen am Arbeitsplatz?
Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein, gemäß §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese müssen die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" erfüllen.
Um als Ersthelfer oder Ersthelferin im Betrieb eingesetzt werden zu können müssen die Mitarbeitenden die Ausbildung in Erster Hilfe (Erste-Hilfe-Kurs) besuchen. Diese dauert 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
In der Ausbildung lernen die Teilnehmenden nicht nur grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen, sondern auch, wie sie in verschiedenen Notfallsituationen richtig reagieren. Zu den Inhalten gehören:
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW): Anwendung von Herzdruckmassage und Beatmung bei Herz-Kreislauf-Stillstand. Dabei wird auch der Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) geübt, um das Herz bei einem Kammerflimmern wieder in einen stabilen Rhythmus zu bringen.
- Stabile Seitenlage: Sicheres Positionieren einer bewusstlosen Person, die noch atmet.
- Wundversorgung und Blutstillung: Versorgung von Wunden und Stoppen von Blutungen.
- Verhalten bei Knochenbrüchen: Ruhigstellen von Verletzungen und Unterstützung beim sicheren Transport.
- Atemnot und allergische Reaktionen: Erkennen und Handeln bei Atemnot oder allergischen Reaktionen.
- Schlaganfall und Herzinfarkt: Frühes Erkennen und Erste Hilfe bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Vergiftungen und Verbrennungen: Umgang mit chemischen Vergiftungen oder Verbrennungen.
- Psychische Erste Hilfe: Erste Unterstützung bei Schockzuständen und traumatischen Erlebnissen.
Fortbildungspflicht: Die Ersthelfer:innen sind verpflichtet, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einer Auffrischungsschulung zu erneuern, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und im Notfall schnell und richtig handeln zu können.
Als ermächtigte Stelle bieten wir sowohl offene Kurse als auch Inhouse-Seminare an. Bei den offenen Kursen können Mitarbeitende individuell teilnehmen, während wir bei Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Betrieb die Ausbildung durchführen – ganz flexibel und direkt vor Ort.
Kostenübernahme für Schulungen
Es ist beruhigend zu wissen, dass die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfer:innen in der Regel von den Unfallversicherungsträgern übernommen werden. Unternehmen müssen lediglich die Entgeltfortzahlung und die Fahrtkosten übernehmen. Diese Unterstützung macht es einfach, das notwendige Wissen in der Belegschaft zu etablieren.
Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Berufsgenossenschaft (BG), sodass kein zusätzlicher Aufwand für Ihr Unternehmen entsteht. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden schnell und unkompliziert aus- und fortgebildet werden, ohne sich um administrative Hürden kümmern zu müssen.
Dokumentation der Schulungen
Eine gut strukturierte Dokumentation ist nicht nur ein bürokratischer Aufwand. Sie stellt sicher, dass alle Schulungen regelmäßig aufgefrischt werden und dass jeder Mitarbeiter weiß, wer im Notfall qualifiziert ist, Erste Hilfe zu leisten. Sie sorgt für Sicherheit und Transparenz und ist eine wertvolle Hilfe in Notfällen.
Die Ersthelfer:innen sollten namentlich auf den Erste-Hilfe-Plakaten und an den Verbandkästen vermerkt sein, sodass im Notfall sofort die richtigen Ansprechpartner:innen gefunden werden können. Zudem ist es vorgesehen, dass die Ersthelfer:innen offiziell ernannt werden, um ihre besondere Verantwortung und Rolle im Betrieb hervorzuheben. Dies stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wer im Notfall für die Erste Hilfe zuständig ist und sorgt für ein zusätzliches Maß an Vertrauen und Klarheit.
Ersthelfer:innen sollten namentlich und mit Durchwahlnummer auf den Plakaten zur Ersten Hilfe und an den Verbandkästen aufgelistet werden.
Fazit
Betriebliche Ersthelfer:innen sind mehr als nur gesetzliche Pflicht – sie sind die Lebensretter am Arbeitsplatz. Sie sorgen für die Sicherheit, Ruhe und Unterstützung, die im Notfall entscheidend sein können. Die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung dieser Helfer:innen ist eine Investition in das Wohlbefinden der gesamten Belegschaft.
Ersthelfer:innen sind oft die ersten, die im entscheidenden Moment handeln. Ihre schnelle, besonnene Reaktion kann Leben retten. Ein gut ausgebildetes Team von Ersthelfer:innen macht den Unterschied zwischen einem tragischen Unfall und einem guten Ausgang.
Wenn Sie weitere Informationen zur Schulung von Ersthelfer:innen benötigen oder Fragen zu den rechtlichen Aspekten der Ersten Hilfe haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können und die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu stärken.
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