Sicherheit am Arbeitsplatz: Die entscheidende Rolle betrieblicher Ersthelfer:innen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist von unschätzbarem Wert. Betriebliche Ersthelfer sorgen dafür, dass im Notfall rasch lebensrettende Hilfe geleistet werden kann.

In diesem Beitrag beleuchten wir die Ausbildung, Aufgaben und konkreten Anforderungen an betriebliche Ersthelfer gemäß den Bestimmungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und wie sie maßgeblich zur Sicherheit und dem Wohlbefinden aller im Betrieb beitragen.

Warum sind betriebliche Ersthelfer:innen wichtig?

Betriebliche Ersthelfer:innen sind nicht nur Namen auf einer Liste. Vielmehr sind sie die ersten geschulten Helfer bei Notfällen. Ihre schnellen Reaktionen können Leben retten und die Schwere von Verletzungen mindern. Daher beginnt ein sicherer Arbeitsplatz mit gut ausgebildeten und engagierten Ersthelfern.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die deutsche Gesetzgebung hat klare Richtlinien festgelegt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb ist gemäß § 24 der DGUV Vorschrift 1 die Unternehmerin oder der Unternehmer verantwortlich. Diese Aufgabe kann auf nachgeordnete Führungskräfte oder andere Vorgesetzte übertragen werden. Ebenso müssen die notwendigen Mittel, Einrichtungen und Gerätschaften vorhanden sein.

Die konkrete Anzahl der Ersthelfer orientiert sich nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 und variiert je nach Anzahl der anwesenden Versicherten. Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten sollte mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten differenzierte Regelungen: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind es 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen ist ein Ersthelfer je Kindergruppe erforderlich. In Hochschulen sollten 10% der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Welche Aufgaben haben Ersthelfer:innen?

Die Ersthelferinnen und Ersthelfer spielen eine entscheidende Rolle in Notfällen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

– Sachgerechtes Verhalten bei Unfällen

– Lebensrettende Sofortmaßnahmen

– erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen

– Maßnahmen bei typischen Verletzungen der Muskeln, Gelenke und Knochen und akuten Erkrankungen.Praktische Umsetzung im Unternehmen

Wie werden meine Mitarbeitenden Ersthelfer:innen?

Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein, gemäß §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention„. Diese müssen die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ erfüllen.

Um als Ersthelfer oder Ersthelferin im Betrieb eingesetzt werden zu können müssen die Mitarbeitenden die Ausbildung in Erster Hilfe (Erste-Hilfe-Kurs) besuchen. Diese dauert 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.

Als ermächtigte Stelle sind wir gerne bereit, in den Betrieb zu kommen und Ersthelferinnen und Ersthelfer zu schulen. Diese Schulungen sind nicht nur Pflicht, sondern bieten die Möglichkeit, Fähigkeiten zu erweitern und Vertrauen im Team aufzubauen.

Kostenübernahme für Schulungen

Eine erfreuliche Nachricht für Unternehmen: Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Schulungen der betrieblichen Ersthelfer. Lediglich die Kosten für Entgeltfortzahlung und die Fahrtkosten trägt das Unternehmen. Dies erleichtert nicht nur die finanzielle Belastung für die Unternehmen, sondern unterstreicht auch die Bedeutung dieser Schulungen für die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz.

Dokumentation der Schulungen

Betrachten Sie die schriftliche Festhaltung der Ausbildung, Fortbildung und Aktualisierung der Ersthelfer nicht als bürokratischer Aufwand. Vielmehr fungiert sie als effektives Werkzeug zur Sicherung des Wohlbefindens aller Mitarbeiter. Durch eine sorgfältige Dokumentation werden nicht nur die gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch Transparenz und Struktur im Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen geschaffen. Jeder im Team kann leicht nachverfolgen, wer geschult wurde und wann die Schulungen stattgefunden haben. Diese klare Organisation trägt nicht nur zu einem reibungslosen Ablauf im Notfall bei, sondern schafft auch ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit im Team.

Ersthelfer:innen sollten namentlich und mit Durchwahlnummer auf den Plakaten zur Ersten Hilfe und an den Verbandkästen aufgelistet werden.

Fazit

Die Anzahl und Qualifikation betrieblicher Ersthelfer sind nicht nur gesetzliche Notwendigkeiten, sondern wesentliche Beiträge zu einer sicheren Arbeitsumgebung. In Deutschland sind klare Vorgaben vorhanden und die Umsetzung dieser Vorschriften sollte nicht nur als Verpflichtung, sondern als Engagement für die Sicherheit jedes Einzelnen betrachtet werden. Betriebliche Ersthelfer sind die unsichtbaren Helden, die bereit sind, in jeder Situation zu handeln, und sie verdienen unsere Wertschätzung und Unterstützung.

Setzen Sie Ihr neues Wissen in die Praxis um und machen Sie Ihren Betrieb sicherer. Sicherheit beginnt mit Ihnen!

Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Unterstützung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns- wir helfen Ihnen bei der Planung und Schulung Ihrer Ersthelfer:innen!